Testament Verfassen




Testament verfassen

Künftige Erblasser, die ein Testament verfassen möchten, um so für den eigenen Erbfall vorzusorgen, müssen an viele Dinge denken und unbedingt die vom Gesetzgeber definierten Formvorschriften beachten, da ihre Verfügung von Todes wegen ansonsten möglicherweise nicht rechtswirksam ist und somit im Nachlassverfahren unberücksichtigt bleibt. Dies dürfte wohl kaum im Sinne des Testators sein, der mithilfe eines Testaments seinen letzten Willen durchsetzen möchte. Aus diesem Grund muss man bei der Errichtung eines Testaments stets größte Sorgfalt an den Tag legen.

Muster helfen juristischen Laien bei der Nachlassvorsorge

Für juristische Laien stellt eine angemessene Nachlassvorsorge immer wieder eine enorme Herausforderung dar, weil sie nicht mit der besonderen Ausdrucksweise in Gesetzen vertraut sind. Zusätzlich erweist sich das Erbrecht ohnehin immer wieder als heikles Thema, da es hierbei um den eigenen Tod geht und außerdem viele Dinge bedacht werden müssen. Die allgemeine Komplexität des Erbrechts macht es zudem nicht leichter, für den Nachlass vorzusorgen. Zunächst einmal sollten sich künftige Erblasser der Realität stellen und sich mit dem Erbrecht befassen. Stellt sich nach eingehender Auseinandersetzung mit der gesetzlichen Erbfolge heraus, dass diese nicht den persönlichen Vorstellungen und Wünschen entspricht, geht es darum, ein Testament zu errichten.

Viele Verbraucher möchten ihr Testament handschriftlich verfassen und entscheiden sich dementsprechend für ein eigenhändiges Testament. Maßgebend ist in diesem Zusammenhang vor allem § 2247 BGB. Demnach muss eine solche Verfügung von Todes wegen vom Erblasser handschriftlich niedergeschrieben werden. Mit seiner eigenhändigen Unterschrift sowie Angaben zum Ort und Datum der Testamentserrichtung ist die letztwillige Verfügung dann komplett.

Auf den ersten Blick kann es somit durchaus recht einfach erscheinen, eine solche Verfügung von Todes wegen zu verfassen. In der Praxis sieht dies aber oftmals ganz anders aus. Wer sein Testament formulieren will, stößt häufig recht schnell an seine Grenzen und bekommt sein unzureichendes Wissen in Sachen Erbrecht zu spüren. Aber auch Erblasser, die sich dessen nicht so bewusst sind, laufen Gefahr, Fehler zu machen, die die Auslegung oder Wirksamkeit ihres Testaments beeinflussen. Aus diesem Grund sollte man beim Verfassen eines Testaments stets größte Sorgfalt walten lassen und sich gegebenenfalls an einen erfahrenen Juristen wenden, um dort eine umfassende Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Diesbezüglich bietet es sich an, einen Rechtsanwalt für Erbrecht aufzusuchen oder gleich beim Notar ein öffentliches Testament zu errichten.

Testament richtig verfassen

Geht es darum, ein eigenhändiges Testament gemäß § 2247 BGB zu errichten, kann ein Testament-Muster eine immense Hilfe sein. Auf diese Art und Weise hat man verschiedene Testament-Beispiele zur Hand und kann sich anhand dessen mit den Besonderheiten einer Verfügung von Todes wegen vertraut machen. Zunächst einmal kann es durchaus sinnvoll sein, unabhängig von einer Testament-Vorlage und Beispielen den persönlichen letzten Willen niederzuschreiben. Im Zuge dessen haben künftige Erblasser die Gelegenheit, sich mit dem Gedanken anzufreunden, für den eigenen Erbfall vorzusorgen. Zugleich lassen sich konkrete Vorstellungen so zu Papier bringen, wodurch man sich intensiv mit dem eigenen Nachlass auseinandersetzt und erörtern kann, was man sich konkret wünscht. Viele Menschen machen sich zu Lebzeiten schlichtweg keine Gedanken darüber, was nach ihrem Tod mit ihrem Vermögen geschehen soll. Wer seinen Angehörigen die damit verbundene Ungewissheit ersparen möchte und gleichzeitig sicher sein will, dass sein letzter Wille durchgesetzt wird, sollte sich frühzeitig Gedanken machen und adäquat vorsorgen. Eine erste Niederschrift der persönlichen Vorstellungen eignet sich in der Regel als Entwurf, anhand dessen man sein Testament verfassen kann.

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Auch wenn man genaue Vorstellungen hinsichtlich der inhaltlichen Gestaltung hat, fällt es juristischen Laien zumeist schwer, ihr Testament zu formulieren. Aus diesem Grund ist es sinnvoll und oftmals unbedingt notwendig, Vorlagen, Muster und Beispiele zu studieren. Darüber hinaus sollten künftige Erblasser auch den einen oder anderen Blick ins Bürgerliche Gesetzbuch riskieren und sich dabei unter anderem mit der gesetzlichen Erbfolge beschäftigen. Hat man den eigenen Willen ergründet, kann man so die bestehenden Differenzen erkennen und in der gewillkürten Erbfolge hierauf eingehen. § 1937 BGB entsprechend können künftige Erblasser auf diesem Wege von ihrer Testierfreiheit Gebrauch machen und individuell bestimmen, wer in welchem Umfang erben soll. Bei dieser Gelegenheit darf man den gesetzlichen Pflichtteil nicht außer Acht lassen und muss bedenken, dass dieser die allgemeine Testierfreiheit mitunter einschränken kann.

Insbesondere bei einem eigenhändigen Testament müssen künftige Erblasser beim Formulieren äußerst sorgfältig vorgehen. Dies gilt natürlich auch für ein Berliner Testament, das handschriftlich verfasst und somit als eigenhändige gemeinschaftliche Verfügung von Todes wegen errichtet wird. Wer bislang noch keine Erfahrungen in Sachen Erbrecht hat, sollte es hierbei unbedingt in Erwägung ziehen, einen Juristen aufzusuchen. Hierdurch kann man sich eine professionelle Unterstützung beim Verfassen des Testaments sichern und hat stets einen kompetenten Ansprechpartner an seiner Seite.