Testament Verfassen




Testament formulieren

Verbraucher, die ihr eigenes Testament formulieren und sich im Zuge dessen der Herausforderung stellen, ihren Nachlass zu Lebzeiten zu regeln, stoßen hierbei mitunter an ihre Grenzen und haben Schwierigkeiten, ihren letzten Willen in Worte zu fassen. Allein der Gedanke an den eigenen Tod erscheint den meisten Menschen überaus bedrückend, weshalb eine konsequente Vermögensvorsorge viel Überwindung kostet. Wer sich dennoch dieser Aufgabe annimmt, kann individuell Erben einsetzen und außerdem für den eigenen Tod vorsorgen, was äußerst beruhigend sein kann.

Maßgebend für ein eigenhändiges Testament ist vor allem § 2247 BGB, denn hierin definiert der deutsche Gesetzgeber die geltenden Formvorschriften für ein handschriftliches Testament. Auf diese Art und Weise kann man sich auch als juristischer Laie hinsichtlich der Rahmenbedingungen für eine solche Verfügung von Todes wegen informieren und anhand des vorliegenden Gesetzestextes ein eigenes Testament handschriftlich verfassen.

Muster und Vorlagen helfen beim Formulieren des Testaments

Wenn es darum geht, ein Testament zu verfassen, sollten sich künftige Erblasser zunächst dem Erbrecht widmen und unter anderem den Aufbau der gesetzlichen Erbfolge beachten. Im nächsten Schritt geht es dann darum, den eigenen letzten Willen zu konkretisieren und zu erörtern, inwiefern dieser von der gesetzlichen Erbfolge abweicht. Anschließend gilt es, eine entsprechende Verfügung von Todes wegen zu errichten, wobei sich Erblasser zwischen einem öffentlichen und einem eigenhändigen Testament entscheiden müssen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, gemeinsam mit dem Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner durch ein Berliner Testament vorzusorgen.

Speziell wenn es um ein eigenhändiges Testament gemäß § 2247 BGB oder ein § 2267 BGB entsprechendes Berliner Testament geht, das handschriftlich errichtet wird, erweist es sich für künftige Erblasser immer wieder als große Herausforderung, das Testament zu formulieren. Vorlagen und Muster können in diesem Zusammenhang sehr hilfreich sein und juristischen Laien als Orientierungshilfe dienen, denn anhand solcher Beispiele werden übliche Formulierungen veranschaulicht. Die eigenen Wünsche und Vorstellungen so niederzuschreiben, dass sie richtig interpretiert werden und gegebenenfalls im Fall der Fälle auch einer juristischen Prüfung standhalten, ist allerdings alles andere als einfach. Ein Testament-Muster reicht dann möglicherweise nicht aus, weshalb die Konsultation eines Anwalts oder Notars durchaus sinnvoll ist. Schon kleinste Ungenauigkeiten oder Doppeldeutigkeiten können im Erbfall dafür sorgen, dass die letztwillige Verfügung anders ausgelegt wird. Beim Formulieren des Testaments ist daher äußerste Vorsicht geboten, damit das Erbe auch wie gewünscht aufgeteilt wird.