Testament Verfassen




Gemeinschaftliches Testament

Das gemeinschaftliche Testament ist eine spezielle Variante der Verfügung von Todes wegen, die von der allgemeinen Form abweicht. Üblicherweise errichtet eine einzelne Person eine letztwillige Verfügung und definiert somit eine gewillkürte Erbfolge, die nach dem eigenen Tod anzuwenden ist. Auf diese Art und Weise kann man von der in § 1937 BGB definierten Testierfreiheit Gebrauch machen und zugleich die grundrechtlich verankerte Privatautonomie über den Tod hinaus ausüben. Das gemeinschaftliche Testament nimmt eine besondere Rolle im deutschen Erbrecht ein, da es die einzige Möglichkeit darstellt, dass zwei Menschen gemeinsam für den Erbfall vorsorgen. Wesentlicher Gegenstand des gemeinschaftlichen Testaments ist die Tatsache, dass sich die beiden Erblasser darin gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Folglich hat ein solches Testament in erster Linie die Aufgabe, den Längerlebenden erbrechtlich abzusichern.

Ein gemeinschaftliches Testament errichten

Das gemeinschaftliche Testament verfügt über eine besondere Stellung im Erbrecht der Bundesrepublik Deutschland, denn grundsätzlich muss jedes Testament durch den einzelnen Erblasser selbst errichtet werden. Bei einem gemeinschaftlichen Testament gibt es aber zwei Erblasser, die zusammen eine Verfügung von Todes wegen verfassen. Der deutsche Gesetzgeber gibt nur eingetragenen Lebenspartnern und Ehegatten das Recht, ein gemeinschaftliches Testament zu errichten, weshalb oftmals auch von einem Ehegattentestament gesprochen wird.

Für juristische Laien stellt sich natürlich die Frage, wie ein gemeinschaftliches Testament zu errichten ist. Die Vorsorge für den eigenen Erbfall ist ohnehin ein heikles Thema, das viele Menschen beunruhigt. Angesichts der Tatsache, dass ein Berliner Testament, wie ein gemeinschaftliches Testament auch genannt wird, für den überlebenden Ehegatten beziehungsweise eingetragenen Lebenspartner bindend ist und nach dem Tod eines Erblassers nicht mehr verändert werden kann, zeigt sich die Bedeutung korrekter und rechtssicherer Formulierungen. Daher ist es bei einem Ehegattentestament besonders sinnvoll, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.

Gemeinschaftliches Testament handschriftlich verfassen

Es steht eingetragenen Lebenspartnern und Ehegatten allerdings frei, ein gemeinschaftliches eigenhändiges Testament gemäß § 2267 BGB zu errichten. § 2247 BGB entsprechend kann auch ein gemeinschaftliches Testament handschriftlich verfasst werden, so dass es formal absolut ausreichend ist, wenn ein Partner den gemeinsamen letzten Willen handschriftlich niederschreibt und abschließend mit seiner Unterschrift versieht. Der zweite Erblasser unterzeichnet das Testament dann ebenfalls. Ort und Datum der Testamentserrichtung sollten ebenfalls aus dem gemeinschaftlichen eigenhändigen Testament hervorgehen.

Gemeinschaftliches Testament Muster

Muster und Vorlagen für das gemeinschaftliche Testament können eine große Hilfe sein und juristische Laien beim Verfassen ihres Berliner Testaments unterstützen. Dass sich die beiden Partner gegenseitig als Alleinerben einsetzen, versteht sich von selbst, doch viele andere Aspekte müssen zunächst erörtert und anschließend zu Papier gebracht werden. Anhand eines Musters oder einer Vorlage kann man sich einen ersten Eindruck verschaffen und überblicken, welche Inhalte üblicherweise in einem Berliner Testament vertreten sind.

Das gemeinschaftliche Testament individuell errichten

Die hohe Individualität, die ein Testament erfordert, kann ein Muster aber nicht bieten. Aus diesem Grund sollten sich Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, die ein gemeinschaftliches Testament errichten möchten, zunächst mit ihren persönlichen Vorstellungen auseinandersetzen und diese mit dem geltenden Erbrecht abgleichen. Der fachliche Rat eines Juristen kann dabei eine große Hilfe sein.